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TSV Bremervörde
Bewegend gut!

Liebe Ruderfreunde,

die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt ein wenig mehr Ruderbetrieb.

In der Zusammenfassung und mit dem Filter „Rudern an der frischen Luft“ liest sich die Verordnung so:

Training auf dem Wasser und Außenanlagen

  • Das allgemeine Abstandsgebot gilt nicht bei sportlicher Betätigung, die Größe der Trainingsgruppe wird abhängig von den Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen geregelt. Dadurch ergeben sich für die unterschiedlichen Regionen in Niedersachsen jeweils andere Möglichkeiten.

  • Bei einem Inzidenzaufkommen (wie zur Zeit im Landkreis ROW) von unter 100 Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist zulässig:
    • Sportliche Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten gemeinsam.
      • Rudern im Mannschaftsboot ist unter Berücksichtigung der Personen- und Haushaltsregeln möglich.

    • Bei einem Inzidenzaufkommen von mehr als 100 Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist zulässig:
      • Sportliche Betätigung ist alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands:
        • Rudern im Einer ist möglich.
        • Zweier sind ebenfalls zugelassen.

          Rudern darf, da der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.

Gemeinsam für den TSV